TAIZÉ

Sicherheit von Personen in Taizé

Maßnahmen

 
Hier im Einzelnen die Vorkehrungen zum Schutz der Teilnehmer an den Treffen in Taizé, unabhängig davon, ob sie unter 18 oder über 18 Jahre alt sind.

1. Besondere Verantwortung gegenüber Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren

- Erziehungsberechtigte [1]von Minderjährigen, die an den Treffen in Taizé teilnehmen, müssen ihr Einverständnis zur Teilnahme ihres Kindes an den Treffen schriftlich gegeben haben. Sie müssen eine volljährige Person als Verantwortlichen für diesen jungen Menschen benennen. Der Erziehungsberechtigte muss jederzeit für medizinische Fragen oder Fragen der Disziplin, die ihr Kind betreffen, erreichbar sein.
- Die Gruppenleiter/innen [2], sorgen dafür, dass jede in ihrer Gruppe mitreisende minderjährige Person ein von ihrem gesetzlichen Vormund unterzeichnetes Dokument bei sich trägt, das die Verantwortung für diese minderjährige Person einem über 18-Jährigen überträgt, falls dringende Fragen auftreten. Diese Person informiert in einem solchen Fall unverzüglich den/die Erziehungsberechtigten. Jeder Gruppenleiter achtet besonders auf die Sicherheit der unter 18-Jährigen. Er/sie stellt insbesondere sicher, dass die Gruppenmitglieder Taizé nicht verlassen und in vollem Umfang am vorgeschlagenen Programm teilnehmen.
- Wenn der Erziehungsberechtigte nicht in Taizé ist, sind die unter 18-jährigen unter der Verantwortung eines über 18-jährigen, der/die von ihrem Erziehungsberechtigten bestimmt wurde. Bei dieser Person kann es sich um den Gruppenleiter oder eine andere Person handeln. Die Person mit dieser Verantwortung sollte den Erziehungsberechtigten unverzüglich über alle Schwierigkeiten, auf die ihre Kinder stoßen könnten, informieren und dabei engen Kontakt mit dem Gruppenleiter halten.
- In Zeiten der Kleingruppentreffen helfen benannte Personen, in der Regel 20 bis 29 Jahre alt – ansonsten über 30 Jährige –, die als „Kontaktpersonen“ bezeichnet werden, leiten die Gruppen zusammen mit der Person, welche die Bibeleinführung hält. Die Gruppenleiter sorgen während dieser Zeit auch dafür, dass ihre Jugendlichen teilnehmen und behalten die Verantwortung für die in ihrer Obhut befindlichen Personen. Sie bereiten auch die Kontaktpersonen auf ihre Rolle vor und sorgen dafür, dass diese Personen mit unter 18-Jährigen arbeiten können.

1.1 Einige Grundregeln für die Begleitung von Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren in Taizé

Respekt

- Stets die Integrität des jungen Menschen in all seiner Vielfalt achten.
- Mobbing kann sich auf unterschiedliche Weise äußern und kann auch unangemessene Aktivitäten oder Spiele umfassen, die zu Spott oder Demütigung führen, selbst wenn dies ursprünglich nicht beabsichtigt war.
- Vergewissern Sie sich, dass sich der junge Mensch auch mit seinen Schwächen angenommen fühlt.
- Drängen Sie Jugendliche nicht dazu, im Austausch mit anderen Geheimnisse oder unangenehme Dinge preiszugeben.
- Verwenden Sie eine angemessene Sprache und ein angemessenes Verhalten – zum Beispiel während der Gesprächszeiten nicht rauchen.
- Vermeiden Sie jede unangemessene Nutzung des Internets, einschließlich sozialer Medien, zu jeder Zeit.
- Sexting [3] kann nach französischem Recht als sexuelle Belästigung geahndet werden.
- Fragen Sie nicht nach den Kontaktdaten oder Social-Media-Profilen von Minderjährigen außerhalb der Gruppe, mit der Sie gekommen sind.

Wachsamkeit

- Verlassen Sie Taizé nur, wenn die Person, die die Bibeleinführung leitet, dies ausdrücklich vorschlägt oder erlaubt.
- Ziehen Sie sich niemals mit einem Jugendlichen allein aus dem Blickfeld der Gruppe zurück.
- Wenn Sie mit einem Jugendlichen persönlich sprechen müssen, tun Sie das im Blickfeld der anderen.
- Jeglicher Konsum von Alkohol oder Drogen muss gemeldet werden.

2. Besondere Verantwortung gegenüber Menschen über 18 Jahren, insbesondere wenn diese gefährdet sind

- Die Gruppenleiter stellen sicher, dass jeder gefährdete Erwachsene über 18 Jahren angemessen vorbereitet und begleitet wird. Der Gruppenleiter muss besonders auf die Sicherheit dieser gefährdeten Personen achten.
- Wenn die volle Teilnahme am Programm für diese Personen problematisch ist oder wenn sie besonders untergebracht werden müssen, sollte die Gruppe dies bei der Anmeldung unbedingt erwähnen. Wenn eine Person während des Aufenthalts schutzbedürftig wird, spricht der Gruppenleiter sofort mit einem Bruder der Communauté in „Casa“.
- Wenn schutzbedürftige Erwachsene unter der gesetzlichen Vormundschaft stehen, müssen sie bei der Anmeldung Gründe und die Kontaktdaten ihres Vormunds angeben. Der Vormund muss daraufhin ein vertraulich behandeltes Schreiben an protection taize.fr richten, in dem er erklärt, was für diese Person möglich ist und welche besonderen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden sollten. Wenn diese Person Teil einer Gruppe ist, muss der Gruppenleiter besonders auf ihre Sicherheit achten.
- Der Gruppenleiter sollte bestimmte junge Leute aus seiner Gruppe im Alter von 18 bis 29 Jahren ermutigen, als „Kontaktpersonen“ mitzuhelfen, um die Kleingruppen zusammen mit der Person zu leiten, welche die Bibeleinführung hält. Die Gruppenleiter sorgen auch in dieser Zeit dafür, dass die Jugendlichen teilnehmen und behalten die Verantwortung für die in ihrer Obhut befindlichen Personen. Sie bereiten auch die Kontaktpersonen auf ihre Rolle vor und sorgen dafür, dass diese Personen sicher mit anderen Jugendlichen zusammenarbeiten können.

2.1 Einige Grundregeln für die Begleitung von Menschen über 18 Jahren, insbesondere von schutzbedürftigen Personen}

Respekt

- Stets die Integrität des jungen Menschen in all seiner Vielfalt achten.
- Mobbing kann sich auf unterschiedliche Weise äußern und kann auch unangemessene Aktivitäten oder Spiele umfassen, die zu Spott oder Demütigung führen, selbst wenn dies ursprünglich nicht beabsichtigt war.
- Vergewissern Sie sich, dass sich der junge Mensch auch mit seinen Schwächen angenommen fühlt.
- Drängen Sie Jugendliche nicht dazu, im Austausch mit anderen Geheimnisse oder unangenehme Dinge preiszugeben.
- Verwenden Sie eine angemessene Sprache und ein angemessenes Verhalten – zum Beispiel während der Gesprächszeiten nicht rauchen.
- Vermeiden Sie jede unangemessene Nutzung des Internets, einschließlich sozialer Medien, zu jeder Zeit.
- Unterlassen Sie jegliche Belästigung, auch in Form von Sexting [4], was nach französischem Recht als sexuelle Belästigung geahndet wird.
- Fragen Sie nicht nach den Kontaktdaten oder Social-Media-Profilen von Minderjährigen außerhalb der Gruppe, mit der Sie gekommen sind.

Wachsamkeit

- Verlassen Sie Taizé nur, wenn die Person, die die Bibeleinführung leitet, dies ausdrücklich vorschlägt oder erlaubt.
- Jeglicher Konsum von Alkohol oder Drogen muss gemeldet werden.


Anmerkungen

[1Erziehungsberechtigte können ein Elternteil (wenn nur ein Elternteil der Vormund ist) oder beide Elternteile (wenn die Vormundschaft geteilt ist) sein, oder jemand, der von den zuständigen Behörden als gesetzlicher Vormund benannt wird.

[2Ein Gruppenleiter ist die Person über 18 Jahre, die eine Gruppe von Jugendlichen mitbringt und während ihres Aufenthalts in Taizé für sie verantwortlich ist

[3Sexting ist das Senden, Empfangen oder Weiterleiten von sexuell eindeutigen Nachrichten, Fotos oder Bildern.

[4Sexting ist das Senden, Empfangen oder Weiterleiten von sexuell eindeutigen Nachrichten, Fotos oder Bildern.