TAIZÉ

Europäisches Jugendtreffen in Rostock | Schutz von Personen

Begriffsbestimmung und Orientierung zum Thema Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt

 
Vertrauen und enge Beziehungsarbeit sind unerlässliche Bestandteile unserer Arbeit. Umso wichtiger ist es, angemessen und besonnen mit den Themen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt umzugehen. Für den Begriff sexualisierte Gewalt gibt es keine einheitliche Definition. Er umfasst unter anderem sexuelle Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt und strafrechtlich relevante Formen von sexuellem Missbrauch.

Zu Grenzverletzungen können einmalige oder gelegentlich auftretende unangemessene Verhaltensweisen zählen (z.B. die Missachtung persönlicher oder körperlicher Distanz, ungewollte Umarmungen, abwertende Kommentare). Maßstab für die Bewertung solcher Handlungen ist neben objektiven Kriterien (wie z.B. die Einhaltung von Verhaltensregeln) das subjektive Erleben von Betroffenen. Unbeabsichtigte Grenzverletzungen sind im alltäglichen Miteinander korrigierbar, wenn Sensibilität für ein adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis mit klaren Regeln geschaffen wird, ein Klima besteht, in welchem grenzverletzende Verhaltensweisen offen benannt werden können und derartige Handlungen zukünftig unterlassen werden.

Sexualisierte Gewalt beschreibt jedes Verhalten, das vorsätzlich in die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfähigkeit eingreift. Täter oder Täterinnen missachten bewusst unsere Richtlinien und gesellschaftliche Normen, nutzen intransparente Strukturen, vertrauliche Beziehungen (bspw. im Rahmen der Seelsorge oder in der Kinder- und Jugendarbeit), Abhängigkeits- und Machtverhältnisse gezielt aus. Sie ignorieren die Widerstände von Betroffenen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse.

Neben sexualisierter Gewalt gibt es eine Vielzahl anderer Formen der Gewalt wie z.B. körperliche und seelische Gewalt und geistlichen Missbrauch durch u.a. Manipulation. Jeder Information und Meldung wird nachgegangen.

Bei allen Schritten der Intervention steht die von Gewalt betroffene Person, auch im Blick auf ihre Persönlichkeitsrechte, im Vordergrund.

(Erstellt in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Prävention der evangelischen Kirche)