TAIZÉ

Mit Minderjährigen nach Taizé kommen

 

Es ist möglich, mit Jugendlichen unter 18 Jahren an den Treffen in Taizé teilzunehmen.

Wer mit einer Gruppe kommt, sollte bitte die Seite Mit einer Gruppe Jugendlicher nach Taizé fahren aufmerksam lesen.

- 15/17-Jährige können mit ausreichender Begleitung teilnehmen (siehe unten).

- Unter 15 Jahren können Jugendliche nur in Begleitung ihrer Eltern am Familienprogramm teilnehmen.

Einverständniserklärung der Eltern

Minderjährige müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitbringen, an den Jugendtreffen teilzunehmen. Diese Erlaubnis muss eine verantwortliche Aufsichtsperson angeben, die bei Bedarf medizinische Entscheidungen treffen kann. Diese Aufsichtsperson muss per Handy erreichbar sein. Hier ein Vordruck. Bitte erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Land eine Ausreisegenehmigung für Minderjährige verlangt wird.

Erwachsene Begleitpersonen und Kontaktpersonen

Bei Gruppen mit Jugendlichen im Alter von 15-17 Jahren wird pro 7 Jugendliche eine Kontaktperson benötigt (vorzugsweise zwischen 20 und 35 Jahren, sonst über 35 Jahre alt), die bei der Durchführung der Aktivitäten hilft. Diese Kontaktpersonen übernehmen eine Gesprächsgruppe von etwa 10 Jugendlichen, die mit verschiedenen Gruppen gekommen sind.

Der Gruppenleiter stellt sicher, dass alle Begleiter der 15/17-Jährigen beim Erklärungstreffen am Sonntagabend anwesend sind (Ort und Uhrzeit wird bei der Ankunft genannt). Bei diesem Treffen werden wichtige Informationen zum Schutz von Personen während der Aktivitäten in Kleingruppen mitgeteilt.

Die Betreuer achten in besonderer Weise auf die Sicherheit der minderjährigen Jugendlichen, für die sie verantwortlich sind. Sie achten vor allem darauf, dass die Jugendlichen nicht von Taizé wegfahren und am gesamten Programm teilnehmen.

Unterkunft

Gemäß den in Frankreich geltenden Vorschriften achten wir darauf, dass minderjährige und volljährige Jugendliche getrennt untergebracht werden. Um sicherzustellen, dass die Jugendlichen sich gut verhalten und die Nachtruhe eingehalten wird, sind Erwachsene in der Nähe untergebracht, entweder zusammen mit den volljährigen Jugendlichen oder in Schlafräumen für die Betreuer.

Für jede Gruppe werden Betreuer benötigt, die im selben Bereich wie die Jugendlichen untergebracht sind, um (auch nachts) für eine gute Atmosphäre zu sorgen. Für Gruppen mit Jungen und Mädchen sind männliche und weibliche Betreuer erforderlich. Oft übernehmen die Kontaktpersonen auch die Betreuung bei der Unterbringung.

(Falls eine Kontaktperson separat untergebracht werden muss, diese bitte in der Rubrik „Erwachsene“ anmelden und in einem Kommentar vermerken, dass es sich um eine Kontaktperson handelt).

Führungszeugnis

Leiter von Gruppen mit Minderjährigen müssen sicherstellen, dass alle Begleiter der Minderjährigen sicher mit den Minderjährigen arbeiten können. Bitte die Unterlagen mitbringen und am Empfang vorlegenden, die im eigenen Land für die Betreuung von Minderjährigen erforderlich sind.

Ein polizeiliches Führungszeugnis kann in Deutschland, Österreich und der Schweiz online (gebührenpflichtig) beantragt werden.

Schutz von Personen

• Wie reagiere ich, wenn mir ein/e minderjährige/r Jugendliche/r anvertraut, Opfer eines Übergriffs geworden zu sein (in Taizé, in der Schule, anderswo)?

Es ist wichtig, sich mit dem hier erläuterten Vorgehen vertraut zu machen. Im Besonderen:
- wohlwollend zuhören
- ruhig bleiben
- keine aufdringlichen oder investigativen Fragen stellen
- deutlich machen, dass Sie das Gesagte nicht für sich behalten können.
- auch selbst nur mit Personen darüber sprechen, die davon erfahren müssen.
- Sie müssen die Personen, welche die rechtliche Verantwortung für den/die Jugendliche/n tragen, sowie die Verantwortlichen der Einrichtung, mit der Sie nach Taizé kommen (Kirchengemeinde, Schule ...) informieren.

• Wie wird in Taizé im Falle einer Straftat, die einen Minderjährigen betrifft, vorgegangen?

- Bei jedem strafrechtlich relevanten Fall steht die Communauté in engem Kontakt mit den staatlichen Behörden.

Bitte auch die Seiten Gesundheitsfragen und Schutz von Personen lesen.

Letzte Aktualisierung: 3. Februar 2024