Nach Taizé mitbringen:
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eine gültige Kranken- und/oder Reiseversicherung
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die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
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Minderjährige: eine schriftliche elterliche Einverständniserklärung. Darin ist eine volljährige Person als Vertreter der Eltern angegeben, der/die über eventuelle medizinische Einzelheiten Bescheid weiß und im Notfall einer medizinischen Behandlung zustimmen kann.
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ausreichend Medikamente für die Dauer des Aufenthalts, falls man auf regelmäßig einzunehmende Medikamente angewiesen ist.
In Taizé gibt es eine Erste-Hilfe-Station:
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Die medizinische Hilfe wird durch in Taizé mitlebende medizinische Fachkräft gewährleistet. Darüber hinaus helfen Ärzte oder Pfleger, die an den Wochentreffen teilnehmen, in Verbindung mit den örtlichen Einrichtungen.
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Alle Mitarbeiter in der Erste-Hilfe-Station beachten die getroffenen Schutzmaßnahmen und Verfahren, besonders bei Minderjährigen.
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In Gesundheitsfragen und Problemen stehen diese Personen zur Verfügung, um zu helfen und ggf. weiterzuverweisen. Bitte sich zuerst dorthin wenden, wenn Sie sich krank fühlen!
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Die medizinische Versorgung von Minderjährigen kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vertreters der Eltern erfolgen, der jederzeit per Handy erreichbar sein muss.
Hinweise:
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Teilnehmer, die vor Kurzem eine ansteckende Krankheit hatten, müssen durch ein ärztliches Attest sicherstellen, dass sie nicht mehr ansteckend sind.
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Die Teilnehmer an den Treffen müssen sicherstellen, dass ihr Impfschutz aktiv ist, insbesondere gegen Tetanus.
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In Frankreich müssen die Kosten einer medizinischen Versorgung vor Ort beglichen werden und werden von Ihrer Kranken- bzw. Reiseversicherung rückerstattet. Dies ist zu bedenken, wenn Sie medizinische Hilfe vor Ort benötigen.