Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren

Es ist möglich, Jugendliche unter 18 Jahren nach Taizé mitzubringen und an den Treffen teilzunehmen.

Informationen für Jugendgruppen

Alter

Erwachsene Begleitpersonen

Jugendliche im Alter zwischen 15 und 17 Jahren können nach Taizé kommen, wenn sie von Erwachsenen begleitet werden, dh.:

Für jeden minderjährigen Jugendlichen muss ein Erwachsener für die Dauer des Aufenthalts in Taizé als gesetzlicher Vertreter benannt sein.

Anmerkungen:

Programm

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren und die erwachsenen Begleitpersonen nehmen an einem eigenen Programm teil.

Jeden Tag nehmen sie an einer Bibeleinführung teil, die von einem Bruder der Communauté oder einer von der Communauté benannten Person geleitet wird. Am Ende der ersten Bibeleinführung werden die Jugendlichen in Gruppen von etwa 10 Personen (die mit verschiedenen Gruppen gekommen sind) aufgeteilt, die jeweils von einem Gesprächsgruppenbetreuer begleitet werden. Diese Gruppen treffen sich morgens und nachmittags, je nach den bei der Bibeleinführung angekündigten Aktivitäten.

In manchen Wochen bekommen die Jugendlichen auch bestimmte praktische Aufgaben übertragen, bei denen sie von mindestens einem Betreuer begleitet werden.

Junge Teilnehmer zwischen 18 und 35 Jahren, die keine begleitende Funktion haben, nehmen nicht an diesem Programm teil (auch wenn sie gemeinsam angereist sind). Sie haben ein eigenes Programm.

Einverständniserklärung der Eltern

Jeder Minderjährige muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitbringen, die ihm die Teilnahme an den Treffen in Taizé erlaubt. In dieser Einverständniserklärung ist der gesetzlich verantwortliche Erwachsene angegeben, der bei Bedarf medizinische Entscheidungen treffen kann. Diese Person muss telefonisch erreichbar sein.

Bitte erkundigen Sie sich, ob Ihr Land eine Ausreisegenehmigung für Minderjährige verlangt.

Einverständniserklärung
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Unterkunft

Gemäß den in Frankreich geltenden Vorschriften achten wir darauf, minderjährige Jugendliche und volljährige Personen in getrennt unterzubringen. Der hauptverantwortliche Erwachsene ist dafür verantwortlich. Um sicherzustellen, dass sich die Jugendlichen angemessen verhalten und die Nachtruhe einhalten, sind erwachsene Betreuer in der Nähe untergebracht.

(Falls eine Kontaktperson separat untergebracht werden muss, diese bitte als „Erwachsene” anmelden und im Kommentarfeld vermerken, dass es sich um eine Kontaktperson handelt.)

Schutz von Personen (Dokumente/Informationen)

Die/der Hauptverantwortliche muss vorab sicherstellen, dass alle Erwachsenen, die Minderjährige begleiten, in der Lage sind, sicher mit ihnen zu arbeiten. Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften für die Begleitung Minderjähriger in Ihrem Land, halten Sie sich daran und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit nach Taizé. Diese können bei Bedarf vom Empfangsteam verlangt werden. In Deutschland kann ein Führungszeugnis online beantragt werden.

Der/die Hauptverantwortliche der Gruppe sorgt dafür, dass alle erwachsenen Betreuer und Begleiter der Gruppe der 15 bis 17-Jährigen bei dem für sie bestimmten Treffen vor der ersten Bibeleinführung anwesend sind (Ort und Zeit werden am Empfang bekanntgegeben). Bei diesem Treffen werden wichtige Informationen zum Schutz von Personen weitergegeben. 

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