TAIZÉ

Erwachsenentreffen

 
In Taizé sind neben Jugendlichen zwischen 15 und 35 Jahren auch Erwachsene herzlich willkommen. Wir bitten um Verständnis für gewisse Einschränkungen, die mit der großen Zahl jugendlicher Gäste und dem einfachen Lebensstil zusammenhängen, und darum nur einmal im Jahr zu kommen.

Erwachsene können einzeln oder als Paar kommen. Wir können keine Gruppen Erwachsener aufnehmen. Erwachsene können entweder für eine Woche (von Sonntag bis Sonntag), oder für einige Tage bleiben – entweder am Anfang der Woche (mit Ankunft am Sonntag), oder am Ende der Woche (mit Abreise am Sonntag). Ein längerer Aufenthalt ist nicht möglich.

Wir können Erwachsene nur in bestimmten Wochen des Jahres aufnehmen. Siehe dazu: Termine der Wochentreffen 2024. Ein Aufenthalt für nur eine Nacht erlaubt es nicht, sich auf den Rhythmus der Treffen einzulassen.

Alle bleiben während des gesamten Aufenthalts in Taizé und nehmen am ganzen Tagesablauf, den drei gemeinsamen Gebeten, den Bibeleinführungen und den Gesprächsgruppen teil.

Sie bekommen nach der Anmeldung vom Empfangsteam Bescheid, ob Sie wie geplant kommen können, oder ob es nötig ist, in einer anderen Woche zu kommen.

Einschränkungen

Wir können späte Anmeldungen für sehr große Wochen unter Umständen nicht mehr berücksichtigen. Bitte in jedem Fall unsere Bestätigung abwarten, bevor Sie die Reise planen.

In einer Gruppe sollen nicht mehr als 7 Personen (bzw. 20% bei größeren Gruppen) über 35 Jahre mitfahren. Diese Begrenzung gilt auch für Erwachsene, die mit ihren Kindern zu den Familientreffen kommen. Darüber hinaus können zwei Personen zusätzlich mitkommen, falls sie 15 bis 17-Jährige begleiten. Ausnahmen davon können für Gruppen von den anderen Kontinenten gemacht werden.
Um Missverständnisse und Enttäuschungen zu vermeiden: Die Einladung, als Gruppe nach Taizé zu kommen, gilt nur für 15- bis 35-Jährige und deren Begleitpersonen.

Es ist nicht möglich, über ein Wochenende hinweg in Taizé zu bleiben..

- Nach Taizé können keine Haustiere mitgebracht werden!

Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2015